Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, das Themenfeld „Quantencomputing Test- und Beratungszentren“ im Rahmen seines „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern.
Die Maßnahme unterstützt den Aufbau von Test- und Beratungszentren, die direkten Zugang zu Rechenzeit auf Quantencomputing-Systemen für unternehmerische Forschungsfragen gewähren sowie Unterstützung bei der Implementierung entsprechender Software anbieten.
Förderziel und Zuwendungszweck
Gerade für potenzielle Anwender des Quantencomputing außerhalb von akademischen Einrichtungen mangelt es noch an niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten zu Rechenzeit von Quantencomputern.
Ziel der Fördermaßnahme ist es deshalb, niederschwellige Möglichkeiten für unternehmerische oder industrielle Anwender des Quantencomputing zu schaffen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, benötigte Ressourcen für potenzielle Use Cases für quanten- bzw. quanteninspirierte Algorithmen besser abschätzen zu können.
Es sollen anwendungsbezogene Use Cases für das Quantencomputing identifiziert und niederschwellig evaluiert werden. Gleichzeitig soll der Kreis potenzieller Nutzer erweitert werden, so dass das Technologie-Ökosystem nutzerseitig insgesamt eine Stärkung und Verbreiterung erfährt.
Um einen Rahmen für die Zusammenarbeit der Akademia mit Unternehmen bezüglich wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanter Problemstellungen im Quantencomputing zu schaffen, sollen fokussierte Anlaufstellen („One-Stop-Shops“) gefördert werden. In diesen erhalten Anwender sowohl Zugang zu Rechenzeit als auch Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Nutzung von Quantencomputing-Software. So sollen die Hürden für die Nutzung von Quantencomputern erheblich gesenkt werden. Zudem soll eine systematische Erfassung zu Herausforderungen und Bedarfen von Nutzern außerhalb der Akademia stattfinden.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Potenzielle Projekte sind Einzelvorhaben oder Verbünde aus zwei Partnern, die aus Rechenzentren oder Forschungseinrichtungen bestehen. Hierbei müssen die Zuwendungsempfänger zuverlässigen Zugang zu eigenen stabilen Quantencomputern haben oder aber den Cloud-Zugang Dritter vermitteln.
Gefördert wird der Aufbau von Test- und Beratungszentren, die direkten Zugang zu Rechenzeit auf Quantencomputing-Systemen für unternehmerische Forschungsfragen gewähren sowie Unterstützung bei der Implementierung entsprechender Software anbieten. Dabei sollen durch die Test- und Beratungszentren primär eigene, bereits vorhandene Quantencomputer zur Verfügung gestellt werden. Flankiert werden kann dies durch die Schaffung einfacher Zugangsmodelle zu Quantencomputern von nationalen und internationalen Anbietern via Remote-Zugriff.
Eine direkte Förderung erhalten dabei Einzel- oder Verbundvorhaben mit bis zu zwei Zuwendungsempfängern. Gegenstand der Förderung sind dabei insbesondere personelle wie auch infrastrukturelle Ressourcen für die wissenschaftlich-technische Beratung der forschenden Wirtschaft und gegebenenfalls deren universitären Partner sowie für alle notwendigen rechtlichen und organisatorischen Aufgaben bezüglich des Hardware-Zugangs.
Im Rahmen der Vorhaben sollen so Testzentren realisiert werden, die innerhalb der Projektlaufzeit mehrere zeitlich überschaubare Kurzprojekte mit verschiedenen Anwendern aus der Wirtschaft durchführen und diese bzgl. potenzieller Möglichkeiten und aktueller Grenzen des Quantencomputing beraten.
Die im Rahmen der Förderung realisierten Kurzprojekte sind Einzelvorhaben oder Verbünde mit maximal zwei Anwendern, die in jedem Fall von einem Unternehmen geführt werden und optional durch eine Forschungseinrichtung ergänzt werden können.
Flankierend soll eine enge Abstimmung zu übergreifenden Themen (z.B. Benchmarking, Entwicklung von Anwender-Schnittstellen, Kategorisierung von Use Cases) zwischen den Testzentren sowie unter Einbindung weiterer europäischer Quantencomputing-Rechenzentren durch gemeinsame Workshops realisiert werden. Auch Schulungsangebote sowie die Durchführung und Auswertung von Umfragen zur Analyse von bestehenden Hürden bei der Nutzung von Quantencomputing-Systemen durch unternehmerische Anwender sollen auf diese Weise adressiert werden.
Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Auszug aus der Bekanntmachung. Die rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers.
Weiterführende Links
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