Mit der Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.
Dazu hat das BMBF die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad, wirtschaftliche Verwertungsfähigkeit und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Stichtage für Einreichungen: 15.04. und 15.10. jeden Jahres
Förderziel und Zuwendungszweck
Die Photonik zählt mit etwa 140 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 30 Mrd. Euro zu den wesentlichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.
Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Photonik als auch bei der Umsetzung neuer Schlüsseltechnologien in die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene innovativer Unternehmen herausgebildet. Im Bereich der Quantentechnologien nehmen erste KMU Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und machen diese verfügbar. Diese Unternehmen gilt es zu stärken.
Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle vorwettbewerbliche FuE1-Vorhaben zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der FuE angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes persönlich beraten lassen.
Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Mio. Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %), antragsberechtigt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Auszug aus der Bekanntmachung. Die rechtlich geltende Bekanntmachung finden Sie im amtlichen Teil des Bundesanzeigers. Bitte beachten Sie außerdem die Änderungen an der Förderrichtlinie vom 7.12.2023. Beide Dokumente finden Sie in der Seitenspalte zum Download.
Weiterführende Links
Skizzentool für KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien
Formularschrank des BMBF
Das BMBF stellt seine für die Projektförderung relevanten Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank zum Herunterladen zur Verfügung.