Die zweite Quantenrevolution und die schnell voranschreitenden Entwicklungen in der Photonik bieten großes Potenzial für verschiedenste Anwendungen in Ökonomie, Ökologie und Gesellschaft. Daher werden in den kommenden Jahren vielfältige neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Grundlagenforschung erwartet.
Dabei bleibt das Potenzial von neuen wissenschaftlichen Ansätzen hinsichtlich der Umsetzbarkeit zunächst häufig schwer zu beurteilen. Gerade für Unternehmen ist die Bewertung von Chancen und Risiken aber zentral, um die Beteiligung an weiterführenden Forschungsarbeiten abzuwägen. An dieser Stelle setzen die Arbeiten der WiVoPro an, die beispielsweise eine Funktionsweise klären oder einen Machbarkeitsnachweis liefern sollen. Die Ergebnisse dienen anschließend als Basis für weitergehende, durch Industrie oder Startups geführte Verbundforschung.
Funktionsprinzipien aus der Grundlagenforschung demonstrieren
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt daher Forschungsarbeiten, die ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstrieren. Dies entspricht einer Erhöhung des Forschungsstandes von TRL 1 – 2 auf TRL 3 – 4. Zentral sind dabei die Erarbeitung neuartiger Konzepte zur Nutzbarmachung der grundlegenden Prinzipien sowie der Aufbau und die Durchführung von Laborexperimenten zur Untersuchung der erreichbaren Parameterwerte eines Konzepts. Auf diese Weise sollen potenzielle Anwender ebenso wie Forschende aus Wirtschaft und Wissenschaft in die Lage versetzt werden, das Potenzial einer Technologie abzuschätzen.
Alle Informationen zur Richtlinie zur Förderung von Wissenschaftlichen Vorprojekten zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik finden Sie hier.
Einreichungsfrist und Infoveranstaltung
Der zuständige Projektträger VDI Technologiezentrum informiert voraussichtlich im Herbst in einer virtuellen Infoveranstaltung über Details zu dieser Fördermaßnahme und beantwortet Ihre Fragen. Nähere Informationen dazu folgen in Kürze.
Einreichungsfristen für Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und 15. Dezember eines Jahres, erstmalig zum 15. Dezember 2022.