Förderung von Enabling Technologies

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Mit einer neuen Förderinitiative unterstützt das BMBF Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der notwendigen Enabling Technologies für Quantencomputer und Quantensensorik befassen.
Erste Einreichungsfrist ist der 30. November 2024.

Die Fördermaßnahme „Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien“ startet auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“

Quantentechnologien versprechen rasante Fortschritte im Computing und in der Sensorik. Trotz der enorm voranschreitenden Entwicklungen zeigen sich hier auch große Herausforderungen. Diese sind einerseits technischer Natur, andererseits gibt es zunehmend geopolitische Herausforderungen, die den Zugang zu Materialen, Vorprodukten, Komponenten und Enabling Technologies einschränken können.

Daher sollen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte gefördert werden, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der notwendigen Enabling Technologies für Quantencomputer und Quantensensorik befassen. Ziel ist es, die Weiterentwicklung der Quantentechnologien in Deutschland und Europa zu beschleunigen und gleichzeitig die Forschungsstärke und die wirtschaftlichen Potenziale im Bereich des Quantencomputing und der Quantensensorik für Unternehmen zu erschließen. Zudem soll insbesondere in kritischen Fällen der Gerätetechnik die technologische Souveränität der F&E-Lieferkette für Quantentechnologien gestärkt werden.

Die hierfür zu erforschende Gerätetechnik soll dabei in ihren technischen Spezifikationen deutlich verbessert sowie auch ihre Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit, Bedienbarkeit, Wirtschsaftlichkeit und geopolitische Verfügbarkeit erhöht werden. Je nach konkreten Anwendungsfall soll die Funktionalität bis Vorhabensende demonstriert werden.

Weitere Informationen zur Förderinitiative finden Sie hier.

 

Einreichungsfrist

Es sind insgesamt drei Einreichungstermine vorgesehen. Projektskizzen können zum 30.11.2024, zum 30.09.2025 oder zum 30.09.2026 vorgelegt werden.

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